Ja! Hauswirtschaftliche Dienstleistungen sind in Höhe von 20% des Rechnungsbetrages bis maximal 4.000 € pro Jahr von der Einkommensteuerschuld abziehbar.
Ja! Hauswirtschaftliche Dienstleistungen sind in Höhe von 20% des Rechnungsbetrages bis maximal 4.000 € pro Jahr von der Einkommensteuerschuld abziehbar.